Stand: 01.04.2011
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Die neuen  Antragsvordrucke für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren sind am Rand mit dem Fassungsdatum 01.06.2010 und in der Zeile 1 - neben dem Dartumsfeld - mit dem Versionsbuchstaben “C” gekennzeichnet. Die alten Formulare (Fassungsdatum 01.01.2009, Fassungsbuchstabe “B”) bleiben noch bis zum 31.12.2010 (Antragseingang beim zuständigen Mahngericht) gültig.

Die Vordrucke dürfen nur von Antragstellern und Rechtsbeiständen, nicht aber von Rechtsanwälten oder registrierten Inkassodienstleistern verwendet werden. Für Rechtsanwälte und registrierte Inkassodienstleister besteht seit dem 01.12.2008 die Nutzungsverpflichtung bzgl. des elektronischen Datenaustauschs, also ein Verbot der Vordruckverwendung.

Alternativ kann jeder Antragsteller, jeder Rechtsanwalt und jeder registrierte Inkassodienstleister den Mahnbescheidsantrag über die Internetseite

www.online-mahnantrag.de

eingeben und als Barcodeausdruck handschriftlich unterschrieben versenden bzw. online signiert an das Mahngericht übertragen.

Ein Ausdruck der nachstehenden Vordruckmuster zwecks Verwendung zur Antragstellung ist unzulässig und wird von den Mahngerichten keinesfalls anerkannt.

Bitte verwenden Sie nur Originalantragsvordrucke, die Sie im Schreibwaren- oder Vordruckhandel erworben haben oder verwenden Sie lieber gleich den Barcodeantrag ( www.online-mahnantrag.de ) .

Bezugsquellen für Formularefinden Sie auch im Bereich ‘Kontakte’

 

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