![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Das zunehmende Interesse der Antragsteller und Prozessbevollmächtigten an einer Online-Übermittlung von Verfahrensanträgen hat dazu geführt, dass sich die Bunderländer auf eine einheitliche Softwareplattform für die elektronische Kommunikation mit den Justizbehörden geeinigt haben. Zuletzt hat die Bundesjustizministerin am 15.03.2007 ein =>10-Punkte-Programm für eine bessere eJustiz vorgestellt. Für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch mit den Gerichten - die Mahngerichte haben hier zusammen mit den Handelsregistergerichten die Vorreiterrolle übernommen - muss das Programm “Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach” (EGVP) Installiert werden. Dieses Programm kann von der Internetseite mit allen erforderlichen Zusatzprogrammen lizenzkostenfrei herunterladen werden. Auch zu Vorteilen und Nutzen dieses Programmes erfahren Sie auf dieser Serviceseite alles, was Sie wissen möchten. Auch zukünftig unterscheiden die Mahngerichte zwischen der Online-Antragstellung von Gelegenheitsantragstellern in der Form des “Online-Mahnantrags” und der Antragstellung von Großantragstellern über eine kommerzielle Mahnsoftware. Beim Online-Mahnantrag werden die Daten online im Internet-Browser in ein Formular eingetragen und nach Abschluss der Eingaben entweder im Formular ausgedruckt oder digital signiert und verschlüsselt online an das Mahngericht gesandt. Die professionellere Möglichkeit richtet sich an Antragsteller und Prozessbevollmäch- tigte, welche bereits eine Branchensoftware zur Erstellung von Anträgen im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren (AGM) besitzen. Sie eröffnet die Möglichkeit, das Zeitalter des Datenträgeraustauschs mit Disketten zu beenden und die Antragsdatei mit Hilfe einer Clientsoftware über das Internet zum Mahngericht zu übertragen. Beide Verfahrensvarianten funktionieren mit der einheitlichen technischen Infrastruktur EGVP im Hintergrund. Die erforderlichen zusätzlichen Software-Komponenten werden über das obige Portal kostenlos zur Verfügung gestellt (Download). Beide Varianten werden gerade bundesweit einheitlich eingeführt. Den aktuellen Stand der Verfahrenseinführung von EGVP finden Sie auf der Seite => www.egvp.de im Teilnehmerbereich.
Den direkten Zugang zum Online-Mahnantrag mit seinen drei Funktionalitäten für Antragsteller und Prozessbevollmächtigte mit geringeren Antragszahlen
bekommen Sie hier:
Meine Empfehlung:
>> das Cherry SmartBoard G83-6744 (USB) Hierbei handelt es sich um eine Tastatur-Kartenleser-Kombination, die komfortabel beiden Anforderungen Gerecht wird
Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen auch unter zur Verfügung.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
=> und hier gehts’s zu einer Übersicht mit Links zu Softwareanbietern |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||