Stand: 01.04.2011
=> Aktuelles <=

Startseite

>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

=> Kennzifferantrag für das Mahngericht <=
- einschl. Zulassungsantrag für elektronischen Datenaustausch -

>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

 

Das zunehmende Interesse der Antragsteller und Prozessbevollmächtigten an einer Online-Übermittlung von Verfahrensanträgen hat dazu geführt, dass sich die Bunderländer auf eine einheitliche Softwareplattform für die elektronische Kommunikation mit den Justizbehörden geeinigt haben.

Zuletzt hat die Bundesjustizministerin am 15.03.2007 ein

=>10-Punkte-Programm für eine bessere eJustiz

vorgestellt.

Für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch mit den Gerichten - die Mahngerichte haben hier zusammen mit den Handelsregistergerichten die Vorreiterrolle übernommen - muss das Programm “Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach” (EGVP) Installiert werden. Dieses Programm kann von der Internetseite 

www.egvp.de

mit allen erforderlichen Zusatzprogrammen lizenzkostenfrei herunterladen werden. Auch zu Vorteilen und Nutzen dieses Programmes erfahren Sie auf dieser Serviceseite alles, was Sie wissen möchten.

Auch zukünftig unterscheiden die Mahngerichte zwischen der Online-Antragstellung von Gelegenheitsantragstellern in der Form des “Online-Mahnantrags” und der Antragstellung von Großantragstellern über eine kommerzielle Mahnsoftware.

Beim Online-Mahnantrag werden die Daten online im Internet-Browser in ein Formular eingetragen und nach Abschluss der Eingaben entweder im Formular ausgedruckt oder digital signiert und verschlüsselt online an das Mahngericht gesandt.

Die professionellere Möglichkeit richtet sich an Antragsteller und Prozessbevollmäch- tigte, welche bereits eine Branchensoftware zur Erstellung von Anträgen im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren (AGM)  besitzen.   Sie eröffnet die Möglichkeit, das Zeitalter des Datenträgeraustauschs mit Disketten zu beenden und die Antragsdatei mit Hilfe einer Clientsoftware über das Internet zum Mahngericht zu übertragen.

Beide Verfahrensvarianten funktionieren mit der  einheitlichen technischen Infrastruktur EGVP im Hintergrund. Die erforderlichen zusätzlichen Software-Komponenten werden über das obige Portal kostenlos zur Verfügung gestellt (Download).

Beide Varianten werden gerade bundesweit einheitlich eingeführt. Den aktuellen Stand der Verfahrenseinführung von EGVP finden Sie auf der Seite => www.egvp.de im Teilnehmerbereich.

 

I. Online-Mahnantrag
(mit Barcodeausdruck)

Den direkten Zugang zum Online-Mahnantrag mit seinen drei Funktionalitäten für Antragsteller und Prozessbevollmächtigte mit geringeren Antragszahlen

  • Druck in den amtlichen Vordruck (amtlicher Vordruck erforderlich)
  • Druck eines Barcodeantrags auf Blanko-Papier (weißes Papier erforderlich) und
  • online-Antragstellung (Signaturkarte erforderlich)

bekommen Sie hier:

 

=> direkt weiter zum  <=
=> online-Mahnantrag <=
- mit Barcode-Antragsmöglichkeit -

- in der nachstehenden Tabelle auf das Mahngericht klicken - -

im Bundesland

   zum Mahngericht

Nordrhein-Westfalen

=> Amtsgericht Hagen

Nordrhein-Westfalen

=> Amtsgericht Euskirchen

Baden-Württemberg

=> Amtsgericht Stuttgart

Bayern

=> Amtsgericht Coburg

Hessen

=> Amtsgericht Hünfeld

Hamburg

=> Amtsgericht Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

=> Amtsgericht Hamburg

Bremen

=> Amtsgericht Bremen

Niedersachsen

=> Amtsgericht Uelzen

Berlin

=> Amtsgericht Wedding

Brandenburg

=> Amtsgericht Wedding

Sachsen-Anhalt

=> Amtsgericht Staßfurt

Sachsen

=> Amtsgericht Staßfurt

Thüringen

=> Amtsgericht Staßfurt

Schleswig-Holstein

=> Amtsgericht Schleswig

Rheinland-Pfalz

=> Amtsgericht Mayen

Saarland

=> Amtsgericht Mayen

 

 

II. Voraussetzungen zur Nutzung des professionellen elektronischen Datenaustauschs mit EGVP:

Mahnsoftware

Sie benötigen für den elektronischen Datenaustausch eine Mahnsoftware, die die elektronischen Datensätze (EDA-Datei) erstellt. Nutzen Sie bereits eine Mahnsoftware für den diskettenbasierten Datenträgeraustausch, kann diese auch für den internetbasierten Datenaustausch verwendet werden.
 

Kennziffer für EDA

Für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch benötigen Sie eine Kennziffer, die beim jeweiligen Mahngericht  zu beantragen ist. Nehmen Sie bereits am diskettenbasierten Verfahren teil, können Sie die dabei verwendete Kennziffer auch für EGVP nutzen. Bitte kontaktieren Sie vorher Ihr Mahngericht.

 

Internetfähiger  PC

Um EGVP zu nutzen, benötigen Sie einen PC bzw. ein Notebook mit Internetzugang.

 

Java™ Web Start

     

Für einen vom Betriebssystem und Browser unabhängigen Start des Programms EGVP ist JAVA™ Web Start auf Ihrem Rechner zu installieren. Diese Software kann kostenlos über folgenden Link herunterladen und installiert werden: 

http://www.egvp.de/software/index.htm
 

EGVP - Software

Die EGVP-Software steht im Internet kostenfrei zum Herunterladen bereit:

http://www.egvp.de/software/index.htm

 

Signaturkarte

Die qualifizierte elektronische Signatur der erstellten EDA-Daten wird mit Hilfe einer Signaturkarte realisiert.  Eine Liste der unterstützten Kombinationen von Signaturkarten, Kartenlesern und Betriebssystemen finden Sie hier.

Vergabe und Pflege der für die Signatur benötigten Schlüssel und Zertifikate erfolgt durch das jeweilige Trust-Center der Signaturkartenherausgeber. (Es wird empfohlen, mehrere Personen Ihres Unternehmens mit Signaturkarten auszustatten, um das Krankheits- und Verlustrisiko zu minimieren.)
 

Kartenlesegerät

Beim Signieren Ihrer EDA-Datei müssen Daten der Signaturkarte eingelesen werden. Dazu wird ein an Ihren PC angeschlossenes Kartenlesegerät benötigt. Nutzen Sie dazu entsprechend der an Ihrem System verfügbaren Schnittstellen ein USB-, COM- oder PS/2-Gerät aus dem Fachhandel.

Geeignete Kartenleser finden Sie unter

http://www.egvp.de/technik/Kartenleser.pdf .
 



 

Meine Empfehlung:

 

>> das Cherry SmartBoard G83-6744 (USB)
(Infos: >> hier klicken <<)

Hierbei handelt es sich um eine Tastatur-Kartenleser-Kombination, die komfortabel beiden Anforderungen Gerecht wird

 

Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen auch unter

uwe@salten-online.de

zur Verfügung.

     

 In Kooperation mit:

    

    

 

 => und hier gehts’s zu einer Übersicht mit Links zu Softwareanbietern

BuiltByNOF